Kontaktieren Sie uns

Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich

Häufig fragen Mandanten, ob bei einer ganz normalen Scheidung überhaupt ein Rechtsanwalt für Familienrecht nötig ist. Die Antwort des Scheidungsanwalts muss lauten: „Ja – ohne Anwalt und Familiengericht keine Scheidung!“ Warum ist das so und wie kann Ihnen ein Fachanwalt für Familienrecht praktisch helfen?

Normale Scheidung

Unter einer ganz normalen Scheidung verstehe ich als Fachanwalt für Familienrecht, dass beide Ehegatten eigenes Einkommen haben, die Vermögensverhältnisse ausgewogen sind und Einvernehmen bei der Kinderbetreuung besteht. Mein Ziel als Rechtsanwalt für Familienrecht bei einer ganz normalen Scheidung ist es, das Scheidungsverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und so kostengünstig als möglich durchzuführen. Am Anfang steht eine ausführliche Beratung in meiner Kanzlei für Familienrecht in Berlin. Dabei klären wir

Anschließend schlage ich Ihnen aus der Sicht eines Fachanwalts für Familienrecht sinnvolle Regelungen vor und kläre mit Ihnen die Kosten des Verfahrens. Ist alles geklärt, ist das Scheidungsverfahren durchzuführen. Hier ist im Vorfeld jedenfalls zu besprechen, ob ein Verzicht auf Versorgungsausgleich angemessen ist und damit das Scheidungsverfahren erheblich verkürzt werden kann. Denn ohne einen solchen Verzicht auf Versorgungsausgleich müssen Sie nicht nur das Trennungsjahr abwarten – das Familiengericht müsste dann auch den Versorgungsausgleich durchführen, wodurch sich das Scheidungsverfahren in der Regel ein weiteres Jahr hinzieht!

Auch bei einer ganz normalen Scheidung empfehle ich, einen guten Anwalt für Familienrecht aufzusuchen. Dort sollten Sie im Rahmen einer umfassenden Rechtsberatung Tipps für eine einfache, zügige und kostengünstige Trennung und Scheidung erhalten. Falls erforderlich sollte Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zur Regelung von Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich erstellen. Diese Vereinbarung unterzeichnen Sie dann vor einem unabhängigen Notar. Das Scheidungsverfahren ist dann nur noch eine Formalie.

Anwalt für Familienrecht in Berlin

Fachanwalt für Familienrecht in Berlin
Anwaltliche Beratung gewünscht?
Dann rufen Sie uns an!
Tel.: 030 / 44 68 44 44

Werktags von 9:00 bis 18:00 Uhr

Schönhauser Allee 146/
Kastanienallee 103
10435 Berlin


Zum Kontaktformular
© 2024 Kanzlei Reister | Fachanwalt Familienrecht Berlin | Impressum