Kontaktieren Sie uns

Fachanwalt für Familienrecht klärt die Ansprüche vor Familiengericht

Wenn eine Einigung nicht möglich ist …

Können sich Ehegatten nicht über die Folgen der Trennung und Scheidung einigen, muss das Familiengericht auf Antrag entscheiden. In aller Regel besteht im Familienrecht Anwaltspflicht. Es empfiehlt sich, für den Gang zum Familiengericht einen Fachanwalt für Familienrecht zu beauftragen.

In Berlin gibt es derzeit vier Familiengerichte: Das Familiengericht Pankow/Weißensee in der Kissingenstraße, das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg am Halleschen Ufer, das Familiengericht Schöneberg in der Grunewaldstraße und das Familiengericht in Köpenick am Mandrellaplatz. In der zweiten Instanz entscheidet das Kammergericht in der Elßholzstraße über die Beschwerden gegen Entscheidungen der Berliner Familiengerichte. Nur äußerst selten werden Rechtsbeschwerden zugelassen, die vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt werden.

Welches Familiengericht in Berlin zuständig ist, richtet sich nach einem komplizierten Zuständigkeitskatalog. So wird der Anwalt im Familienrecht den Scheidungsantrag bei dem Gericht einreichen, in dessen Bezirk die gemeinsamen Kinder leben. Gibt es keine gemeinsamen Kinder, so zählt der letzte gemeinsame Wohnsitz, sofern dort noch ein Ehegatte in diesem Bezirk wohnt. Geht es um Streitigkeiten im Familienrecht außerhalb einer Scheidung, so existieren gesonderte Regeln zur Zuständigkeit.

Ermessensspielräume im Familienrecht

Das Familienrecht ist nicht exakt in Gesetzen geregelt. Vielmehr haben die Familiengerichte einen großen Ermessensspielraum und entscheiden mit Blick auf den jeweiligen Einzelfall. Dabei spielt das Wertesystem des zuständigen Familienrichters oder der zuständigen Familienrichterin eine erhebliche Rolle. Von Vorteil ist es, wenn der Fachanwalt im Familienrecht die Rechtsprechung des jeweils zuständigen Familienrichters kennt.

Wie im übrigen Zivilrecht auch entscheidet im Familienrecht häufig die Darlegungs- und Beweislast. Recht zu haben und Recht zu bekommen sind zwei verschiedene Dinge – dies erfährt der Fachanwalt für Familienrecht täglich. Bestehen wie so häufig unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Tatsachen, müssen diese konkret dargelegt und bewiesen werden. Dabei trägt je nach Einzelfall einer der beiden Ehegatten die Darlegungs- und Beweislast. Kann er das Familiengericht nicht überzeugen oder im Bestreitensfall Beweise vorlegen, verliert er das Verfahren und trägt die Kosten.

Gutachter bestimmt Werte im Familienrecht

Häufig entscheidet jedoch nicht der Familienrichter, sondern vor allem der Gutachter. Dies ist vor allem in Verfahren zum Zugewinnausgleich häufig der Fall. Ist der Wert einer Immobilie oder eines Unternehmens umstritten, wird das Gericht einen Sachverständigen bestimmen, der den Wert verbindlich festlegt. Doch meist ist das Sachverständigengutachten erst der Beginn der Streitigkeiten um die Richtigkeit des Gutachtens.

Langjährige Verfahren vor dem Familiengericht

Wer ein Verfahren vor dem Familiengericht beginnt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass sich die Verfahren häufig über Jahre hinziehen. Über den Ausgang des Verfahrens entscheidet nicht nur die Rechtslage (und wie gut der Anwalt im Familienrecht diese darzustellen vermag), sondern auch, wer sich die Verfahren bis zum bitteren Ende leisten kann und wer vor allem die besseren Nerven hat. Denn am Ende von jahrelangen Verfahren befinden sich Ehegatten meist wieder in der Ausgangssituation: Sie müssen sich einigen. Daher ist es sinnvoll, vor dem Beginn von Verfahren vor dem Familiengericht Einigungsmöglichkeiten auszuloten.

Auch während der laufenden Verfahren sollte der Fachanwalt für Familienrecht stets Einigungsmöglichkeiten im Blick haben.

Was sollte Ihnen Ihr Fachanwalt für Familienrecht gewährleisten: Er sollte engagiert und natürlich fachlich als Anwalt top sein. Er sollte die Taktik im Familienrecht ausschöpfen können und Voraus planen. Er sollte sie in jeder Situation der Verfahren bestens über Chancen und Risiken beraten.

Anwalt für Familienrecht in Berlin

Fachanwalt für Familienrecht in Berlin
Anwaltliche Beratung gewünscht?
Dann rufen Sie uns an!
Tel.: 030 / 44 68 44 44

Werktags von 9:00 bis 18:00 Uhr

Schönhauser Allee 146/
Kastanienallee 103
10435 Berlin


Zum Kontaktformular
© 2024 Kanzlei Reister | Fachanwalt Familienrecht Berlin | Impressum