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Die Kosten für Familienrechtsanwalt

Gegenstandswert und Anwaltskosten

Im Familienrecht bestimmen sich die Anwaltskosten in der Regel nach der Gebührenverordnung für Rechtsanwälte (RVG). Dabei ist vor allem der sogenannte Gegenstandswert für die Rechtsanwaltskosten im Familienrecht bestimmend. Seltener und insbesondere bei umfangreicheren Verfahren rechnet der Fachanwalt für Familienrecht auf der Basis einer Vergütung pro Stunde ab.

Mit welchen Kosten haben Sie im Familienrecht, insbesondere bei einer Scheidung, zu rechnen? Dabei ist zwischen den Kosten für Rechtsanwalt, Familiengericht und Notar zu entscheiden.

Kosten des Rechtsanwalts im Familienrecht:

Für eine Rechtsberatung im Familienrecht fallen so genannte Erstberatungsgebühren an. Diese belaufen sich – unabhängig vom Gegenstandswert – auf max. 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer und werden auf Anwaltskosten für die weitere Beauftragung des Rechtsanwalts im familienrechtlichen Verfahren angerechnet.

Diese weiteren Anwaltskosten können entstehen für die Tätigkeit des Rechtsanwalts bei der

Dabei ist der Gegenstandswert für die Anwaltskosten im Familienverfahren ausschlaggebend. Bei einem Scheidungsverfahren berechnet sich der Gegenstandswert aus den Einkommen der Ehegatten.

Beispiel für Scheidungskosten:

Verfügen die Ehegatten jeweils über ca. 2.000 € Nettoeinkommen, so belaufen sich die Kosten des Anwalts für die Scheidung (einschließlich Klärung des Versorgungsausgleichs) auf ca. 2.000 €. Ist auch für den anderen Ehegatten ein Scheidungsanwalt tätig, fallen für diesen dieselben Scheidungskosten an. Hinzu kommen Gerichtskosten für die Scheidung, die sich pro Ehegatten in diesem Fall auf ca. 250 € belaufen.

Beispiel für außergerichtliche Klärung:

Für Rechtsanwalt im Familienrecht fallen auch Kosten an, wenn dieser ohne Einschaltung des Familiengerichts die jeweiligen Ansprüche klärt. Wird z.B. im Ergebnis eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen, in der der Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich abschließend geregelt wird und z.B. die Eigentumshälfte an der Immobilie von einem Ehegatten auf den anderen übertragen wird, kann der Gegenstandswert bei 200.000 € liegen. Nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte belaufen sich dann die Rechtsanwaltskosten auf ca. 7.000 € inkl. Mehrwertsteuer. Hinzu kommen Kosten für den Notar, der ebenfalls noch Gegenstandswert abrechnet, dessen Gebühren jedoch geringer ausfallen.

So können Sie im Familienrecht Anwaltskosten reduzieren:

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