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Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag – Fachanwalt Familienrecht zeigt, wie´s geht:

Streiten ist einfach – Ihr Anwalt für Familienrecht sollte jedoch Lösungen für Ihre Trennung finden. Lösungen gelingen nur im Dialog zwischen beiden Ehegatten bzw. zwischen beiden Anwälten im Familienrecht. Ein guter Anwalt für Familienrecht benötigt Verhandlungsgeschick und Erfahrung. Als Fachanwalt im Familienrecht entwickle ich in intensiven Gesprächen zusammen mit meinen Mandanten Lösungsansätze. Dann klären wir, auf welchem Weg das Ziel der Einigung erreicht werden kann:

Findet sich auf einem der Wege letztlich eine Lösung, ist diese in einem Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag niederzuschreiben. Als Fachanwalt für Familienrecht bereite ich einen ersten Entwurf vor, den beide Ehegatten zur Prüfung erhalten. Gegebenenfalls sind noch Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen. Ist der Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag unterschriftsreif, reiche ich den Entwurf an einen Notar weiter. Dieser Notar ist neutral und darf nicht mit mir oder dem gegnerischen Familienanwalt geschäftlich verbunden sein. Der Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag wird schließlich vor dem Notar von beiden Ehegatten unterzeichnet.

Was regelt der Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag im Familienrecht?

Der Anwalt für Familienrecht wird dort zunächst die Vertragsgrundlagen festhalten – also welches Familienmodell die Ehegatten gelebt haben, seit wann sie getrennt sind und welche Ausgangspositionen im Familienrecht bestehen (Einkommen, Vermögen, Rentenansprüche).

Sodann kommt der familienrechtliche Teil des Vertrages: Dort sind die Regelungen zum Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und ähnliches enthalten. Zu jeder Regelung im Familienrecht wird der Anwalt auch die entsprechenden Berechnungen festhalten. Unterhalt für die Kinder sollte in einem gesonderten Papier vereinbart werden – der sogenannten Jugendamtsurkunde. Ist eine Immobilie vorhanden, wird schließlich im zweiten Teil des Vertrages die Vermögensauseinandersetzung und meist auch die Übertragung der Immobilie geregelt.

Der Vertrag ist unterschrieben – brauchen wir noch das Scheidungsverfahren?

Ja: Denn der Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag ersetzt nicht die Scheidung. Im letzten Schritt leitet daher der Anwalt für Familienrecht das Scheidungsverfahren bei Gericht ein. Dieses endet in einem Scheidungstermin vor dem Familienrichter, bei dem der Fachanwalt für Familienrecht auch anwesend ist. Es handelt sich aber lediglich um eine Formalie: Es wird festgestellt, ob die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen. In der Regel dauert der Scheidungstermin nicht länger als 5 Minuten.

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