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Ablauf der Verfahren im Familienrecht

Kontaktaufnahme beim Anwalt

In der häufig angespannten Trennungssituation scheuen viele Ehegatten den ersten offiziellen Gang zum Fachanwalt für Familienrecht. Das ist verständlich. Was Sie von mir als Familienanwalt und von unserer Kanzlei für Familienrecht erwarten können, erläutere ich im Folgenden:

In der Regel wenden sich Mandanten auf Grund einer Empfehlung an mich – oder aber nach einer umfassenden Recherche zu einem geeigneten Rechtsanwalt für Familienrecht in Berlin. Nach einer telefonischen Kontaktaufnahme werden Sie in der Regel direkt mit mir verbunden. Im Rahmen dieser telefonischen und kostenlosen Bestandsaufnahme kläre ich mit Ihnen die Schwerpunkte der familienrechtlichen Erstberatung und welche Unterlagen Sie hierfür mitbringen sollten. Wir vereinbaren einen kurzfristigen Besprechungstermin in unserer Kanzlei für Familienrecht in Berlin/Prenzlauer Berg in den nächsten Tagen.

Die Erstberatung im Familienrecht beim Fachanwalt für Familienrecht

Für diesen Besprechungstermin planen Sie am besten ca. 2 Stunden ein. Zu einem frühen Zeitpunkt Ihrer Trennung möchte ich möglichst umfassend die Trennungs- und Scheidungsfolgen klären und mit Ihnen zusammen eine Gesamtlösung erarbeiten. Eine solche Gesamtlösung umfasst sämtliche Bereiche im Familienrecht, also Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich.

Dabei klären wir nicht nur die rechtlichen und finanziellen Fragen. Wichtig ist mir auch zu besprechen, auf welchem Wege eine Lösung erreicht werden kann: Wie können wir Ihren Ehegatten einbeziehen? Welche Taktik im Familienrecht ist sinnvoll? Was kommt im besten Falle – was im schlechtesten Falle heraus und wie können Zeit und hohe Kosten vermieden werden?

Gerne erhalten Sie auch von mir eine schriftliche und ausführliche Zusammenfassung der Rechtsberatung im Familienrecht und einen Vorschlag für eine einvernehmliche Regelung. Die Kosten für eine solche Erstberatung sind im Übrigen gesetzlich fixiert und erhöhen sich auch nicht durch den zeitlichen Umfang dieser Erstberatung.

Die Verfahren im Familienrecht – einigen oder klagen?

Im nächsten Schritt sollte ausgelotet werden, ob auch Ihr Ehegatte zu einer einvernehmlichen Regelung bereit ist.

a) einvernehmliche Klärung mit nur einem Rechtsanwalt

Häufig ist es sinnvoll, dass Sie den ersten Schritt auf Ihren Ehegatten zugehen. Gesprächsgrundlage ist häufig die ausführliche und schriftliche Zusammenfassung zum Familienrecht, die Sie von mir auf Wunsch erhalten. Ich biete auch die Möglichkeit zu einem gemeinsamen Gespräch zusammen mit Ihrem Ehegatten in unserer Kanzlei an. In diesem Rahmen stelle ich klar, dass ich als Rechtsanwalt im Familienrecht nur einen der Ehegatten vertreten darf, das gemeinsame Gespräch jedoch mit dem Ziel einer fairen und ausgewogenen Lösung führe.

Kommt es auf diesem Wege zu einer einvernehmlichen Regelung der familienrechtlichen Fragen, so sollte sich auch Ihr Ehegatte hierzu durch einen eigenen Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Im nächsten Schritt wird von mir eine Vereinbarung schriftlich entworfen und an beide Ehegatten zur eingehenden Prüfung übersandt. Dieser Entwurf wird solange angepasst, bis er die Zustimmung von beiden Ehegatten findet. Im letzten Schritt ist dieser Entwurf in der Regel noch einmal vor einem Notar zu unterzeichnen. Der Notar muss neutral sein und darf daher nicht unserer Kanzlei angehören.

b) einvernehmliche Klärung mit jeweils eigenem Rechtsanwalt

Lässt sich Ihr Ehegatte von einem eigenen Rechtsanwalt im Familienrecht vertreten, so muss von Anwalt zu Anwalt kommuniziert werden. Dennoch halte ich es jedoch für wichtig, dass Sie auch direkt mit Ihrem Ehegatten ins Gespräch kommen, sofern dies möglich ist. Im weiteren Verfahren wird sich herausstellen, ob Sie mit Ihrem Ehegatten eine eigene Lösung finden und den jeweiligen Rechtsanwalt im Familienrecht nur zur Hilfestellung benötigen – oder ob Sie lieber die Verfahrensführung an mich als Fachanwalt im Familienrecht abgeben möchten, um nicht selbst „in der Schusslinie“ zu stehen.

In der Regel wird von jedem Ehegatten umfassend Auskunft über Einkommen und Vermögen erteilt, es werden die juristischen Argumente ausgetauscht und Einigungsmöglichkeiten im Familienrecht durch den jeweiligen Anwalt ausgelotet. Häufig ist es möglich, im Rahmen eines Vierergespräches mit beiden Ehegatten und beiden Rechtsanwälten eine einvernehmliche Lösung zu finden. In jedem Stadium des Verfahrens im Familienrecht werde ich als Anwalt abklären, ob ein Kompromiss die sinnvollere Alternative ist gegenüber der konsequenten Durchsetzung der familienrechtlichen Ansprüche vor Gericht.

c) Durchsetzung der Ansprüche durch den Anwalt vor Gericht

Besteht keine Einigungsbereitschaft des anderen Ehegatten, setze ich in Absprache mit Ihnen Ihre Ansprüche vor Gericht durch. Das Familienrecht ist komplex und die Klärung der Ansprüche vor dem Familiengericht dauert lange – abhängig vom jeweiligen Verfahren häufig mehrere Jahre. Wir besprechen im Einzelnen, mit welchem Prozessrisiko, Kosten- und Zeitaufwand das Familienverfahren vor Gericht verbunden ist. Dabei können Sie auf meine Sachkunde und auf mein Engagement vertrauen.

Besonders schwierige Fälle bespreche ich mit meinen beiden Kollegen, die ebenso wie ich ausschließlich im Familienrecht und als Mediatoren tätig sind, um eine zweite oder dritte Meinung einzuholen. Die geballte Erfahrung von 2 ausschließlich im Familienrecht tätigen Anwälten und Mediatoren in einer Kanzlei – das ist auch in Berlin keine Selbstverständlichkeit!

Die Scheidung

Sind die notwendigen Fragen im Familienrecht entweder einvernehmlich geklärt oder aber durch den Rechtsanwalt eingeklagt und von einem Familiengericht geregelt worden, ist im letzten Schritt die Scheidung auszusprechen. Sobald das Trennungsjahr abgelaufen ist, kann der Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag vor dem zuständigen Familiengericht einreichen. Hierfür ist übrigens stets ein Rechtsanwalt erforderlich. Der andere Ehegatte muss sich jedoch nicht selbst von einem eigenen Rechtsanwalt im Familienrecht vertreten lassen.

Wie in jedem Scheidungsverfahren ist auch der Versorgungsausgleich zu klären, sofern hierüber nicht bereits im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsfolgenregelung eine andere Lösung gefunden wurde. Ohne diesen Versorgungsausgleich dauert das Scheidungsverfahren vor einem Familiengericht in Berlin ca. 3 Monate, einschließlich Klärung des Versorgungsausgleichs in der Regel ca. 9 Monate. Schlussendlich wird ein Scheidungstermin anberaumt. Zu diesem Termin erscheinen beide Ehegatten und der Rechtsanwalt (bzw. beide Rechtsanwälte) vor dem Familiengericht und es wird die Ehe geschieden. Dies dauert in der Regel in Berlin nicht länger als 5 Minuten.

Anwalt für Familienrecht in Berlin

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