Auch in der angespannten Trennungssituation sollten Sie das Wohl Ihrer Kinder nicht aus den Augen verlieren. Als Fachanwalt für Familienrecht erlebe ich täglich, dass Kinder beide Elternteile lieben und sich nicht zwischen ihnen entscheiden wollen. Noch immer ist es häufig so, dass ein Elternteil – in der Regel die Mutter – die kleinen Kinder hauptsächlich betreut. Doch auch das Wechselmodell wird immer häufiger von Elternteilen gelebt. Wichtig ist, dass beide Elternteile den Kindern die jeweilige Regelung als gemeinsame Entscheidung vermitteln. Mit Ihrem Fachanwalt für Familienrecht können Sie verschiedene Modelle durchspielen und den Streit dort vermeiden, wo er sich nicht lohnt.
Doch was ist zu tun, wenn z.B. ein Ehegatte das Wechselmodell wünscht und der andere Ehegatte dies ablehnt? Was, wenn z.B. die Ehefrau die Kinder betreut, der Ehemann aber nicht auszieht? Und wie ist zu verfahren, wenn sich der Elternteil mit den Kindern die Immobilie nicht leisten kann?
Ein Tauziehen um die Kinder endet in aller Regel nur mit Verlierern, das erfahre ich als Fachanwalt für Familienrecht aus meiner täglichen Praxis. Andererseits müssen Lösungen her, wenn sich z.B. ein Ehegatte weigert, auszuziehen. Dann gilt es, als Anwalt folgende Fragen zu klären:
Schnelle Lösung nach Familienrecht? Anwalt rät zur Gesamteinigung
Ziehen Sie auf keinen Fall ohne Ihre Kinder aus, wenn Sie diese künftig betreuen wollen. Klären Sie mit Ihrem Fachanwalt für Familienrecht ab, welche Wege Ihnen zur Verfügung stehen: Der Auszug mit Ihren Kindern oder Möglichkeiten im Familienrecht, den anderen Ehegatten zum Auszug zu bewegen. Ihr Fachanwalt für Familienrecht berät Sie, ob Sie sich die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen lassen können. Auch muss abgeklärt werden, ob dies im Sinne einer Gesamtlösung ein sinnvoller Schritt ist. Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung durch einen Fachanwalt im Familienrecht und bereiten Sie folgende Fragen vor:
Werktags von 9:00 bis 18:00 Uhr
Schönhauser Allee 146/
Kastanienallee 103
10435 Berlin