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Anwaltspflicht im Familienrecht?

Anwalt bei der Scheidung

Nicht immer sind im Familienrecht Anwälte nötig. Allerdings ist im Familienrecht Anwalt Pflicht, wenn es um die zentralen Fragen wie z.B. die Scheidung geht. Auch bei der Auseinandersetzung vor Gericht sind Anwälte im Familienrecht erforderlich, so z.B. bei Unterhaltsklagen oder bei Verfahren zur Regelung des Zugewinnausgleichs. Laufen noch keine Gerichtsverfahren sondern geht es um die außergerichtliche Klärung im Familienrecht, ist ein Anwalt sinnvoll, aber nicht notwendig. Nicht zu empfehlen ist es hingegen, im Familienrecht auf einen Anwalt zu verzichten, wenn der andere Ehegatte bereits einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Vertretung beauftragt hat.

Bei jeder Scheidung ist ein Anwalt nötig. Dieser Anwalt stellt den Scheidungsantrag bei Gericht. Allerdings darf ein Anwalt – auch im Familienrecht – immer nur eine Seite vertreten: Das Anwaltsrecht untersagt es auch dem Anwalt im Familienrecht, beide Ehegatten gleichzeitig zu vertreten. Eine Scheidung mit nur einem Anwalt bedeutet also, dass ein Ehegatte vom Anwalt vertreten wird, der andere jedoch auf einen eigenen Anwalt verzichtet. Einen gemeinsamen Anwalt darf es aus Rechtsgründen auch im übrigen Familienrecht nicht geben.

Nur bei der Mediation gibt es einen gemeinsamen Ansprechpartner. Der Mediator regelt allerdings nicht die Probleme im Familienrecht, er vermittelt lediglich das Gespräch und hilft Ehegatten dabei, eine eigenständige Lösung zu finden. Diese eigenständige Lösung kann aber deutlich vom Familienrecht abweichen, der Mediator berät nicht wie ein Anwalt im Familienrecht.

Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt

Ich habe mich als Fachanwalt für Familienrecht und Mediator auf gemeinsame Lösungen spezialisiert. Zwar vertrete auch ich nur einen der Ehegatten. Ist aber eine gemeinsame Lösung gewünscht, wird es auch nur gemeinsame Gespräche geben. Damit erhalten beide Ehegatten dieselben Informationen und wirken gleichermaßen an der Einigung im Familienrecht mit. Voraussetzung ist jedoch eine maximale Fairness – diese Fairness im Familienrecht können Sie von mir als Anwalt und Mediator erwarten!

Das bedeutet: Ist eine einvernehmliche Lösung im Familienrecht beabsichtigt, erhalten Sie dieselben rechtlichen Informationen und Einigungsvorschläge von mir als Anwalt, gleich wer mich beauftragt.

Da das Familienrecht komplex ist und das Gesetz große Bewertungsspielräume zulässt, wird jeder Einzelfall von unterschiedlichen Anwälten im Familienrecht und auch von verschiedenen Familiengerichten unterschiedlich bewertet. Daher empfehle ich stets dem von mir nicht vertretenen Ehegatten, vor der endgültigen Einigung einen eigenen Anwalt für Familienrecht für eine Rechtsberatung aufzusuchen. Damit ist gewährleistet, dass beide Ehegatten die Ausgewogenheit der Einigung von jeweils einem eigenen Anwalt für Familienrecht bestätigt erhalten.

Die Vorteile:

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