Kontaktieren Sie uns

Unternehmensbewertung im Familienrecht

Fachanwalt für Familienrecht und für Steuerrecht rät:

Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs stellt der Firmenwert meist den überwiegenden Vermögenswert der Ehegatten dar. Der Fachanwalt für Familienrecht sollte sich jedoch hüten, den Wert der Firma selbst zu bestimmen. Hierzu bedarf es eines Sachverständigengutachtens. Der Sachverständige wird von den verschiedenen Ansätzen zur Unternehmensbewertung in der Regel die Ertragswertmethode wählen, allerdings in modifizierter Form. Herangezogen werden alle Sachwerte des Unternehmens und der sogenannte good will. Da diese Gutachten angreifbar sind und in der Praxis im Familienrecht stets über Gutachten gestritten wird, sollte der Fachanwalt für Familienrecht auch vertiefte steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse haben.

Der so ermittelte Firmenwert wird dann im zweiten Schritt im Familienrecht erheblich reduziert, indem z.B. ein individueller Unternehmerlohn, Steuern und Vorsorgebeträge in Abzug gebracht werden. Die Berechnung des Zugewinnausgleichs gehört leider für viele Anwälte im Familienrecht nicht zum „täglichen Brot“ – auch nicht für Fachanwälte im Familienrecht; die Unternehmensbewertung ist für die allermeisten Anwälte im Familienrecht komplettes Neuland. Um auch Unternehmer bzw. deren Ehegatten in der Scheidung erfolgreich vertreten zu können, bin ich schwerpunktmäßig als Fachanwalt für Familienrecht und als Fachanwalt für Steuerrecht im Zugewinnausgleich und in der Unternehmensbewertung tätig – das zahlt sich für Sie aus.

Unternehmerscheidung – Fachanwalt Familienrecht rät zur Einigung

Unternehmer in der Scheidung werden hohe Ausgleichszahlungen nicht vermeiden können. Beiden – sowohl dem Unternehmer als auch dem Ehegatten – ist aus Sicht eines erfahrenen Fachanwalts für Familienrecht dringend zu raten, sich außergerichtlich zu einigen. Gerichtsverfahren im Familienrecht dauern in der Regel 4-5 Jahre, wenn auch der Zugewinnausgleich zu klären ist. Ist zusätzlich ein Sachverständigengutachten zum Unternehmenswert einzuholen, ist Streit vorprogrammiert und die Verfahrensdauer verlängert sich noch einmal erheblich. Und am Ende der mühsamen Verfahren stellen die Ehegatten fest, dass trotz Gutachten die Bewertungsspielräume nicht kleiner geworden sind und sie sich immer noch irgendwie einigen müssen. Dies ist auch der Grund dafür, dass Unternehmerscheidungen selten vor Gericht verhandelt werden und die Familiengerichte damit auch wenig Erfahrung haben.

Außerdem können durch eine außergerichtliche Einigung hohe Kosten für Sachverständige, Anwälte und Gericht vermieden werden, die bei einem Streit vor dem Familiengericht anfallen. Eine Einigung bewahrt den Unternehmer auch davor, umfassende Auskünfte über das Unternehmen und über weitere Teilhaber geben zu müssen.

Anwalt für Familienrecht in Berlin

Fachanwalt für Familienrecht in Berlin
Anwaltliche Beratung gewünscht?
Dann rufen Sie uns an!
Tel.: 030 / 44 68 44 44

Werktags von 9:00 bis 18:00 Uhr

Schönhauser Allee 146/
Kastanienallee 103
10435 Berlin


Zum Kontaktformular
© 2024 Kanzlei Reister | Fachanwalt Familienrecht Berlin | Impressum