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Unternehmer haben Eheverträge – halten diese im Familienrecht?

In der Regel sind sich Unternehmer des Problems bewusst, dass im Falle einer Scheidung hohe Ausgleichsforderungen drohen. Häufig schließen sie – hoffentlich durch einen guten Anwalt im Familienrecht beraten – daher zu Beginn oder während der Ehe einen Ehevertrag. Inhalt des Ehevertrages ist meist die Modifizierung des Zugewinnausgleichs, indem das Unternehmen aus der Berechnung des Zugewinnausgleichs herausgenommen wird. Die Alternative ist der Ausschluss des Zugewinnausgleichs, also eine Gütertrennung.

Ohne Beratung durch einen mit den Besonderheiten einer Unternehmerehe vertrauten Fachanwalts im Familienrecht greifen diese Eheverträge jedoch zu kurz:

Gestaltung Ihres Ehevertrages

Überlassen Sie die Gestaltung Ihres Ehevertrages keinem Anwalt oder Notar, der nicht mit den Besonderheiten eines Unternehmers im Familienrecht vertraut ist. Häufig sind pauschale Eheverträge unwirksam oder vom Familienrichter im Scheidungsfall auf die geänderten Eheverhältnisse anzupassen. Das gute Gefühl des Unternehmers, alles im Ehevertrag geregelt zu haben, weicht häufig einem bösen Erwachen bei der Scheidung!

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