Unternehmer haben Eheverträge – halten diese im Familienrecht?
In der Regel sind sich Unternehmer des Problems bewusst, dass im Falle einer Scheidung hohe Ausgleichsforderungen drohen. Häufig schließen sie – hoffentlich durch einen guten Anwalt im Familienrecht beraten – daher zu Beginn oder während der Ehe einen Ehevertrag. Inhalt des Ehevertrages ist meist die Modifizierung des Zugewinnausgleichs, indem das Unternehmen aus der Berechnung des Zugewinnausgleichs herausgenommen wird. Die Alternative ist der Ausschluss des Zugewinnausgleichs, also eine Gütertrennung.
Ohne Beratung durch einen mit den Besonderheiten einer Unternehmerehe vertrauten Fachanwalts im Familienrecht greifen diese Eheverträge jedoch zu kurz:
- Häufig übertragen Unternehmer wesentliches Vermögen auf den Ehegatten, um dieses so dem Zugriff von Gläubigern zu entziehen: Der Ehegatte wird z.B. im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie eingetragen. Die Folge: Der Unternehmer wird nicht am Aufbau des „gemeinsamen“ Vermögens beteiligt. Er behält zwar seine Firma, vom übrigen Vermögen erhält er jedoch keinen Ausgleich. Der Anwalt im Familienrecht hat hier zivilrechtliche Ausgleichsansprüche gegen den Ehegatten zu prüfen.
- Unternehmer bauen in der Regel keine gesetzliche Altersvorsorge auf. Die Ehegatten der Unternehmer sind jedoch häufig in der Firma als Angestellte tätig und zahlen dadurch in die gesetzlichen Rentenkassen ein. Im Falle einer Scheidung wird immer ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Die Folge ist, dass der Ehegatte des Unternehmers seine Altersvorsorge zur Hälfte an den Unternehmer abzugeben hat, obgleich dies so niemals gewollt war. Hier wird der Fachanwalt für Familienrecht beantragen, den Versorgungsausgleich wegen Unbilligkeit auszuschließen.
- Sehr oft arbeitet der Ehegatte des Unternehmers in dessen Firma mit. Hierfür werden in aller Regel Arbeitsverhältnisse vereinbart. Ist der Ehegatte jedoch stärker in das Unternehmen involviert, sodass er gar einen annähernd gleichberechtigten Beitrag für den Aufbau der Firma geleistet hat, kann eine sogenannte Ehegatteninnengesellschaft bestehen. Die Rechtsprechung im Familienrecht gesteht in solchen Fällen Ausgleichsansprüche nach Gesellschaftsrecht zu – auch und gerade bei Gütertrennung.
Gestaltung Ihres Ehevertrages
Überlassen Sie die Gestaltung Ihres Ehevertrages keinem Anwalt oder Notar, der nicht mit den Besonderheiten eines Unternehmers im Familienrecht vertraut ist. Häufig sind pauschale Eheverträge unwirksam oder vom Familienrichter im Scheidungsfall auf die geänderten Eheverhältnisse anzupassen. Das gute Gefühl des Unternehmers, alles im Ehevertrag geregelt zu haben, weicht häufig einem bösen Erwachen bei der Scheidung!