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Die Unternehmerscheidung…

… und die Taktik des Fachanwalts für Familienrecht

Der Firmenwert ist häufig das zentrale Problem bei der Unternehmerscheidung. Doch ein Firmenwert kann schwanken, daher kommt es auf den Zeitpunkt der Bewertung im Familienrecht an. Bei der Scheidung ist der Unternehmenswert zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages zu ermitteln. Auf dieser Grundlage ist der Zugewinnausgleich zu zahlen. Ihr Rechtsanwalt sollte nicht nur Erfahrung im Familienrecht besitzen, sondern auch mit den Besonderheiten eines Unternehmens im Familienrecht vertraut sein.

Der Unternehmer wird zunächst bestrebt sein, die Firma nicht zu einem Zeitpunkt bewerten zu lassen, an dem der Firmenwert möglichst hoch ist. Sie sollten vom Fachanwalt für Familienrecht erwarten, dass er mit Ihnen zusammen Strategien zum Trennungszeitpunkt und zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages (Stichtag für das Endvermögen) entwickelt. Um illoyale Vermögensminderungen aufzuspüren, kann nämlich der andere Ehegatte Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung fordern und damit den Firmenwert zu diesem Zeitpunkt feststellen lassen. Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Trennung vorhanden waren, zum Stichtag jedoch nicht mehr da sind, werden dem Vermögen einfach hinzugerechnet.

Es obliegt dann dem Fachanwalt für Familienrecht, bei einer Reduzierung der Vermögenswerte zwischen Trennung und Stichtag den Verdacht einer illoyalen Vermögensminderung auszuräumen. Dies birgt Gefahren, jedoch auch Chancen für den Unternehmer. Die richtige Verwendung von Vermögenswerten zum richtigen Zeitpunkt mindert die Gefahr eines zu hohen Zugewinnausgleichs.

Stichtage im Familienrecht und die Taktik des Anwalts entscheiden

Der Fachanwalt für Familienrecht, der den Ehegatten des Unternehmers berät, sollte sich hingegen der Gestaltungsmöglichkeiten des Unternehmers bewusst sein und entsprechend agieren. Hierzu gehört es, dass der Anwalt den im Familienrecht maßgebenden Trennungszeitpunkt und auch den Stichtag taktisch richtig wählt. Im Ernstfall muss der Familienanwalt für Familienrecht den Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen und – sofern das Familiengericht den Scheidungsantrag abweist – durch Rechtsmittel retten. In einem solchen Falle kann der Fachanwalt für Familienrecht für den Ehegatten, aber auch für den Unternehmer selbst den maßgeblichen Stichtag mit einem verfrühten Scheidungsantrag vorverlegen. Manipulationen am Vermögen sind nach diesem Stichtag dann unerheblich.

Unternehmerscheidung – Ihr Fachanwalt für Familienrecht, für Steuerrecht und Mediator

Dass Sie einen guten Anwalt für Familienrecht benötigen, versteht sich von selbst. Zusätzlich sollte Ihr Anwalt vertiefte Kenntnisse im Steuerrecht besitzen, am besten auch Fachanwalt für Steuerrecht sein. Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. Einnahmeüberschussrechnungen sollten für Ihren Anwalt keine Fremdworte sein. Außerdem ist sein Verhandlungsgeschick gefragt und sein Blick für faire und ausgewogene Vereinbarungen – also das Handwerkszeug eines Mediators. Und Ihr Fachanwalt für Familienrecht sollte sich für Ihr Anliegen engagieren und mit Ihnen zusammen eine Lösung für Sie und Ihr Unternehmen im Scheidungsfall erarbeiten.

Bei einer Unternehmerscheidung gilt es auch die Besonderheiten im Blick zu halten:

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