An den Immobilien hängen Emotionen und häufig auch das gesamte Geld der Eheleute und Kredite. Somit stellen sie bei einer Scheidungsvereinbarung oftmals den Hauptfokus dar. Als Fachanwalt für Familienrecht sollte man frühzeitig die Auswirkungen auf den Unterhalt, Zugewinnausgleich und nicht zuletzt auf die Kinder klären. Denn mit dem Auszug eines Ehegatten werden entscheidende Weichen gestellt.
In der Praxis als Rechtsanwalt im Familienrecht werden häufig Fragen gestellt wie: Wer muss aus unserem gemeinsamen Haus ausziehen? Kann ich die Wohnung übernehmen und einen Ehegatten auszahlen? Kann ich den Kredit alleine tragen?
Klären Sie vor einer Entscheidung mit einem erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht:
Ziehen Sie nicht ohne Ihre Kinder aus, wenn Sie künftig Ihre Kinder betreuen möchten. Sichern Sie sich Ihre Unterlagen, denn häufig fehlen für eine Einigung oder Durchsetzung von Ansprüchen entscheidende Informationen. Mit dem Auszug beginnt das Trennungsjahr und – viel entscheidender – es entstehen wechselseitige Auskunftsansprüche über das Vermögen. Nicht selten wird daher zum Nachteil des anderen Ehegatten Vermögen verschoben, bevor es zu einer Trennung kommt! Mit dem Auszug ist zu klären, wer die laufenden Kreditraten zu tragen hat und ob Nutzungsentgelt zu zahlen ist bzw. welche Auswirkungen dies auf den Unterhalt hat.
Treffen Sie keine überstürzten Entscheidungen und lassen Sie sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Familienrecht beraten. Ziel sollte es sein, möglichst frühzeitig eine umfassende und endgültige Regelung ins Auge zu fassen. Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich darüber informieren, welche Auswirkungen Ihre Immobilie im Familienrecht hat. Bereiten Sie damit Ihre eigene Lösung vor oder vereinbaren Sie gleich einen Besprechungstermin mit einem Fachanwalt im Familienrecht.
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